Vermittlungsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleistungen
Wir vermitteln Ihnen Gästeführer, die speziell ausgebildet wurden. Sie geben den Besuchern aus aller Welt einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung unserer Stadt, Informationen über das kulturelle Angebot und das aktuelle Geschehen. Die meisten Sehenswürdigkeiten Hann. Mündens liegen in der Altstadt, die als Fußgängerzone – für alle Verkehrsmittel außer Lieferverkehr – gesperrt ist. Aus diesem Grund sind Rundfahrten mit dem Reisebus nicht möglich. Um die Führung entsprechend Ihren Wünschen organisieren zu können, teilen Sie uns bitte den jeweiligen Sprachwunsch und spezielle Interessen (z. B. Kunst, Architektur etc.) mit. Unsere Führungen enthalten, wenn nicht anders angegeben, keine Innenbesichtigungen. Diese können jedoch auf Wunsch vermittelt werden, wie zum Beispiel Führungen durch das Rathaus, Welfenschloss, St. Blasius-Kirche oder Fährenpfortenturm. Die dafür ggfs. erforderlichen Eintrittsgelder sind extra zu entrichten. Für Ihre Anreise mit dem Bus nennen wir Ihnen die entsprechenden Parkplätze, die gleichzeitig als Treffpunkt für die Führung vereinbart werden können. Es kann keine Garantie für die angegebenen Eintrittspreise in den einzelnen Einrichtungen übernommen werden.
Rechtliche Bedingungen
Mit der Reservierung erkennt der Besteller die Vermittlungsbedingungen der Hann. Münden Marketing GmbH an.
Wartezeit/Ausfallhonorar
Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Die Wartezeit des Gästeführers beträgt 15 Minuten. Kommt die Gruppe mehr als 15 Minuten später als vereinbart, meldet sich der/ die Gästeführer/in bei der Tourist-Information. Sollte sich die Gruppe bis dahin nicht gemeldet haben, gilt die Führung als ausgefallen und es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 60% des Honorars je Buchung.
Zahlung, Stornierungsfristen, Stornierungskosten
Zahlung:
- Die Belastung Ihres gewählten Zahlungsmittel erfolgt umgehend.
- Für den Rücktritt gelten folgende Pauschalen: bis zu 7 Tage vor dem Termin - kostenfrei. Bereits getätigte Zahlungen werden Ihnen Rückerstattet. Bis einschließlich dem Tag der Leistung 60% (ggf kann die Hann. Münden Marketing GmbH im Einzelfall eine kostenlose Umbuchung, Stornierung oder Gutscheinstellung anbieten)
Gerichtsstand
Der Gast kann die Hann. Münden Marketing GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
Geschäftsbedingungen bei der Vermittlung von Unterkünften durch die Hann. Münden Marketing GmbH
Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf die durch die Hann. Münden Marketing GmbH vermittelten Leistungen.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
Die Hann. Münden Marketing GmbH ist lediglich Vermittler.
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E- Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Beherber- gungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Abrechnung
Zimmerpreise gelten grundsätzlich pro Zimmer und Übernachtung/ Frühstück, bei Ferienwohnungen/ Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind – soweit ausgewiesen – variable Nebenkosten wie z. B. Stromverbrauch bei Ferienwohnungen. Kurzfristige Reservierungen verpflichten zur sofortigen Zahlung des vollständigen Reisepreises beim jeweiligen Leistungsträger.
3. Rücktritt / Stornierung
3.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. der Vermittlungsstelle (bei sonstigen touristischen Leistungen) zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb, bzw. Vermittlungsstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, bzw. mit dem Leistungsträger, geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, beziehungsweise die gebuchte Leistung, nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb, bzw. der Leistungsträger den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlan- gen.
3.3 Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die folgenden Prozentsätze anerkannt: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
3.4. Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
4. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die Hann. Münden Marketing GmbH haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung der Reservierung an den Vermieter. Sie haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen der Vermieter.
5. Grundregeln
Sollten Sie Anlass zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte in jedem Fall in erster Linie direkt an den jeweiligen Vermieter. Er wird in der Regel, soweit sofort möglich, Abhilfe schaffen.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hann. Münden
Reisebedingungen für Pauschalangebote
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Hann. Münden Marketing GmbH, nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Reisenden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots vom Reiseveranstalter und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen vom Reiseveranstalter für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Reiseveranstalter vor, an das der RV für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist des RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungs- modalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschale (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollten mit dem Buchungsformular vom RV erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem Reisenden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.
(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet der RV, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Reisenden über seine Wünsche, dem Reisenden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestim- mungen dadurch zu Stande, dass der Reisende dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der vom RV angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Reisenden beim RV zu Stande. Der RV wird den Reisenden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlich- keit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Reisenden diese Benachrichtigung zugeht.
1.3. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung, Anzahlung/Restzahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis € 75.- pro Person nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Bei Buchungen kürzer 10 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Reisenden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/ oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, der RV in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.
2.3. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.
3. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Stornokosten
3.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisever- mittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfoh- len, den Rücktritt in Textform zu erklären.
3.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemes- sene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle vom RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgender Stornostaffel berechnet:
a.) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b.) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
c.) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
d.) vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 60%
e.) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises
3.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass der RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschädigungspauschale.
3.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass der RV wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich- tigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
3.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4. Umbuchungen
4.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise- ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der RV keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Rei- senden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der RV bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 3 € 25.- pro betroffenen Reisenden.
4.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur gering- fügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
5.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteil- nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom RV beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
c) Der RV ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt vom RV später als vier Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 3.6. gilt entsprechend.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung vom RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten vom RV beruht.
6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Reisepreis; der RV muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des Reisenden
7.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Tickets) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters vom RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sor- gen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung vom RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater- besuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisen- den erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Scha- den des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom RV ursächlich geworden ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in ge- eigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen vom RV gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V.
und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2022
Reiseveranstalter ist:
Firma:
Hann. Münden Marketing GmbH
Geschäftsführer:
Matthias Biroth B.A.
Aufsichtsratsvorsitzender: Bürgermeister Tobias Dannenberg
Handelsregister:
Amtsgericht Göttingen HRB 112001
Straße:
Rathaus | Lotzestr. 2
PLZ, Ort:
34346 Hann. Münden
Telefon:
05541 75-313
Telefax:
05541 75-404
E-Mail:
info@hann.muenden-marketing.de