Informationen zu Reisebeschränkungen
FFP2-Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Testpflicht gilt dann nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten. Jede Gaststätte, jedes Geschäft und jeder Betrieb darf bezüglich der Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts selbst entscheiden, ob weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen ist.
Derzeit ist das Tragen einer FFP2 - Maske, Alltagsmaske in der Tourist-Information keine Pflicht. Bitte denken Sie daran, weiterhin Abstand zu halten und auf die Hygiene zu achten.
Beherbergung (Hotel, Pensionen, Ferienwohnungen etc.)
Keine Beschränkungen bzw. ggf. individuell nach dem Hausrecht Beschränkungen möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Vermieter nach den dort aktuell geltenden Regeln.
Führungen
Bei Führungen unter freiem Himmel ist das Tragen einer Maske nicht mehr erforderlich. Bei Führungen in Gebäuden wird es zur Sicherheit angeraten, freiwillig eine Maske zu tragen.
Eine ausführliche Übersicht, welche Regelungen in Niedersachsen derzeit gelten, bekommen Sie auf der Seite vom Landkreis Göttingen sowie in der Niedersächsischen Corona-Verordnung.